Ihre Datei ist nicht das Amtsblatt
Der Mandantenvertrag lebt in seiner Bibliothek. Das Recht lebt im Korpus. Wer beides mischt, nimmt der Quelle ihren Charakter.
In zwei Sätzen
- Der Korpus ist öffentliche Quelle. Aktenuploads gehören der Akte.
- Eine Datei in der Liste heißt nicht, dass ihr Text lesbar ist.
Ein Vertrag wird hochgeladen und behandelt, als sei er Teil der Rechtsbibliothek. Er ist ein Aktendokument, sichtbar für Berechtigte, lesbar nach Verarbeitung.
Der Korpus — Gesetze, Entscheidungen, Amtsblatt — wird per Ingest indexiert, nicht über den Chat-Upload.
Drei Zustände
- Bereit: Text extrahiert.
- In Verarbeitung: warten.
- Fehlgeschlagen oder ohne Text: Scan erneut oder in den Chat anhängen.